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Aktuell
Mutterschutz erweitert
Mehr Fürsorge für Frauen nach Fehlgeburt
© istock/nicoletainescu
Der Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft ist ein einschneidendes Ereignis.
von Andrea Krahl-Rhinow
Nach einer Fehlgeburt hatten Frauen bisher
in der Regel keinen Anspruch auf
Mutterschutz. Das hat sich zum Juni dieses
Jahres durch die Initiative der betroffenen
Natascha Sagorski, die eine Petition gestartet
hatte, geändert, denn seit dem sorgt eine
gesetzliche Regelung für eine Erholungszeit
nach dem Abgang eines Fötus.
Seit 1. Juni haben Frauen bei einer Fehlgeburt bereits
ab der 13. Schwangerschaftswoche einen
Anspruch auf Mutterschutz. Die Regelung, die
bereits im Januar im Bundestag beschlossen wurde,
trat nun in Kraft und ermöglicht Frauen, sich
von den körperlichen und seelischen Belastungen
einer Fehlgeburt zu erholen. Bisher war dies erst
bei Fehlgeburten ab der 24. Woche möglich. Die
Neuerung im Mutterschutzgesetz sieht nun eine
Staffelung der Mutterschutzfrist vor.
„Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten
ist, desto länger gilt der Mutterschutz im Falle
einer Fehlgeburt“, teilt das Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) mit. Das bedeutet, dass nach der 13.
Schwangerschaftswoche betroffene Frauen zwei
Wochen Mutterschutz beanspruchen dürfen, ab
der 17. sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen,
was auch dem üblichen Mutterschutz nach
der Geburt eines lebenden Kindes entspricht.
„Die Regelung soll es betroffenen Frauen ermöglichen,
selbstbestimmt zu entscheiden, ob
sie eine Schutzfirst in Anspruch nehmen“, heißt
es laut Ministerium. Frauen können nach einer
Fehlgeburt also selbst wählen, ob sie die volle
Schutzzeit in Anspruch nehmen oder bereits zu
einem früheren Zeitpunkt an ihren Arbeitsplatz
zurückkehren möchten. Experten schätzen diese
Selbstbestimmung als wichtig ein, da viele Frauen
die Arbeit in einer solchen Situation als stützend
empfinden und nicht jede Frau offenbaren möchte,
dass sie schwanger gewesen ist und ihr Kind verloren
hat.
Jede dritte Frau erfährt
eine Fehlgeburt
Genaue Zahlen zu Fehlgeburten gibt es laut den
Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags
nicht. Einige Fehlgeburten finden außerhalb von
Kliniken oder Arztpraxen statt und werden nicht
registriert. Das liegt zum großen Teil an einer hohen
Zahl an sehr frühen Abgängen in den ersten
Schwangerschaftswochen, die ohne auffällige
Symptome verlaufen und teilweise als Zyklusblutungen
gedeutet werden.
Fachleute gehen aber davon aus, dass eine von
fünf bestätigten Schwangerschaften mit einer Fehlgeburt
enden. Das bestätigen auch die Krankenkassen.
Außerdem heißt es, dass jede dritte Frau
einmal im Leben ein Fehlgeburt erfährt, was zeigt,
dass es sich hier keineswegs um ein Randthema
handelt, obwohl es noch mit vielen Tabus belegt ist.
„Wir begrüßen es sehr, daß dieses Thema nun
auch im Bereich der Mutterschutzregelungen berücksichtigt
wird“, erklärt Britta Grotwinkel von
der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und
Schwangerschaftskonflikte der Stadt Stuttgart. Und
ergänzt: „Frauen und Paare können sich bei uns
melden, um sich Informationen einzuholen, oder
bei uns einen geschützten und vertraulichen Raum
für alle Gedanken und Emotionen zu finden.“ Das
Angebot ist vertraulich, auf Wunsch anonym, kostenfrei
und konfessionell unabhängig.
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und
Schwangerschaftskonflikte, Tel. 216-80338,
Stuttgart.de/buergerinnen-undbuerger/familie/
schwangerschaft-und-geburt/
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